Aktuelle Information:

Besucherregelung vom 17. November 2020

Geschätzte Angehörige! Da die Covid-Infektionszahlen massiv ansteigen, gelten ab sofort und bis auf weiteres folgende Regeln:

  • Ein Besucher pro Woche und Bewohner für 30 Minunten und nach telefonischer Anmeldung

  • Zwingend erforderlich: Negativer Antigentest (nicht älter als 24h)

  • FFP2 Maske, welche kontinuierlich zu tragen ist

  • Spaziergänge im Ort sind beim Tragen einer FFP2 Maske (Bewohner und Angehörige) nach vorheriger tel. Anmeldung jederzeit möglich – Es wird DRINGEN EMPFOHLEN, dass bei diesen Spaziergängen keine anderen Menschen getroffen werden, um eine Testung der Bewohner nach jedem Spaziergang zu vermeiden. Bitte tragen Sie und ihre Angehörigen (Bewohner) IMMER die FFP2 Maske.

  • Das Betreten der einzelnen Wohnbereiche (1. bis 3. Stockwerk) ist untersagt. In
    Ausnahmefällen (zu erwartender Tod) ist das Betreten des Zimmers auf den Stockwerken
    nach Absprache mit der Pflegeleitung möglich.

  • Anmeldungen unter Tel 05573 822 23

  • Montag – Freitag
    Vormittags von 08:30 – 11:00 Uhr
    Nachmittags von 13:30 – 15:30 Uhr

  • Besuche am Wochenende sind mit der zuständigen Pflege des jeweiligen Wohnbereiches zwischen 13:00 – 13:30 Uhr auszumachen.

  • Die Durchwahlen sind:
    Wohnbereich: 701
    Wohnbereich: 702
    Wohnbereich: 703

Wir bitten Sie eindringlich sich an die Verordnungen zu halten und den Kontakt zu anderen Menschen drastisch zu reduzieren. Ebenso Appellieren wir an Ihre Eigenverantwortung!

Matthias Pfanner, Geschäftsführung Josefsheim Hörbranz

FÜR SIE ZU BEACHTEN:

Zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner haben Angehörige auf einen angemessenen Abstand sowie Sicherheitsmaßnahmen zu achten. Dadurch tragen sie bei, das Ansteckungsrisiko für die Risikogruppe möglichst zu minimieren.

✓ Verantwortungsbewusster Umgang bei Krankheit – sollte ein Angehöriger Symptome bei sich feststellen, oder kranke Familienangehörige haben, ist dringend von einem Besuch abzuraten.

✓ Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes

✓ Regelmäßige Händedesinfektion (zumindest vor Verlassen des Pflegeheimareals, sowie bei Rückkehr)

✓ Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Meter (soweit möglich – Ausnahme bei Rollstühlen)

✓ Körperkontakt vermeiden (soweit möglich – Ausnahme, wenn ein „Einhaken“ aufgrund der gesundheitlichen Verfassung der Bewohnerin / des Bewohners zwingend erforderlich ist). Sollte es doch zu einem Körperkontakt kommen, ist eine Händedesinfektion erforderlich.

Ampelsystem im Pflegebereich für Besucher: